Rechtsanwalt Heinrich Wille

...seien Sie nicht das Kaninchen...

 


14.02.2024

 

Der Fall Barschel – aktuelle Möglichkeiten - „unter Referenzen“

 

Hat es schon erheblich mehr Filme und/oder Videos gegeben, die, nach Vorgabe der Fernsehsender als Produzenten, aufgrund der jeweils schwierigen Rechteverwendung,  nur eine begrenzte Zeit gezeigt werden konnten. Umso mehr habe ich mich gefreut, einen neuen, wenn auch kurzen schweizer Film aufnehmen zu können, der Bestand einer zehnteiligen Serie über unaufgeklärte Kriminalfälle bildet: Cold Cases „-Der Tote in der Badewanne-2022“

Neben einem Interview mit mir ist hier vor allem die Darstellung des schweizer Journalisten Frank Garbely. Dieser wurde bekannt als der Journalist, der Uwe Barschel natürlich vor dem Zimmerkellner als Letzter bewusst gesehen hat. Er war zusammen mit einem Fotografen auf dem Flughafen in Genf zugegen, um Barschel zu interviewen, was ihm allerdings nicht gelang. Immerhin gibt es von dieser Gelegenheit das letzte Foto des lebendigen Uwe Barschel, der dann mit einem Taxi davon fuhr.

Frank Garbely hatte den Auftrag vom Stern, Barschel in Genf zu begrüßen, da die beiden Stern-Journalisten Hans-Jörg Anders und Sebastian Knauer nicht rechtzeitig in Genf ankommen konnten. Was Barschel in der kurzen Zeit danach tat, bevor er im Hotel „Beau Rivage“ auftauchte, ist bisher unbekannt. Die schriftliche Formulierung von ihm, er sei am Flughafen herumgefahren, hat viele in die Irre geführt, da man ohne Grenzüberschreitung nicht herumfahren konnte. Vermutlich war er nur umher gefahren. Jedenfalls konnte Garbely ihm nicht folgen und die Tätigkeit Barschels bis zum Ankommen im Hotel ist bis heute unbekannt. Ebenso rätselhaft ist die Frage, warum er ausgerechnet dieses teure Hotel aufgesucht hatte, da es ihm einerseits unbekannt und darüber hinaus auch seinen Plänen im Wege stand, da er ankündigte, ein bescheidenes Hotel nehmen zu wollen.

Jedenfalls fand Frank Garbely das Hotel relativ schnell, weil er die einschlägigen Genfer Hotels nach dem System in der Reihenfolge des Alphabets abtelefonierte, was manche spekulieren ließ, wie ihm dies so schnell gelungen war. Ein weiteres Mal tauchte Garbely auf, als die beiden Stern-Journalisten in anriefen, nachdem sie den toten Barschel gefunden hatten. Zunächst hatten sie ihren Redaktionsleiter informiert, erst dann die Polizei verständigt oder durch die Hotelleitung verständigen lassen und dann Frank Garbely. Dieser hat dann die von Knauer gemachten Fotofilme in dessen Auftrag aus dem Hotel gebracht, da die Polizei diese nicht beschlagnahmen sollte. Hierüber hat Garbely gesagt, dass dabei seine Baskenmütze hilfreich war. Nicht auszudenken, was sonst passiert wäre: Das Foto des toten Uwe Barschel in der Badewanne wäre uns erspart geblieben!

All das ist leider nicht Gegenstand dieses Filmchens, aber eine sinnvolle Ergänzung wie ich hoffe.


26.05.2020


Der Fall Barschel - aktuelle Probleme mit gesicherten Erkenntnissen

veröffentlicht am 08.06.2020 bei das-blaettchen.de


Zwei Artikel in „Das Blättchen“ von Birger Antholz und Heinrich Honestus am 03.02.2020 und 27.04.2020 zeigen, dass der Tod von Uwe Barschel im Oktober 1987 immer noch die Gemüter bewegt. Leider hat im Verlauf der Jahrzehnte die Faktenkenntnis sich eher verflüchtigt. 

Enttäuschend ist nach wie vor das fachliche Niveau derjenigen, die an einen Suizid glauben. Journalisten aus dem politischen Umfeld waren seinerzeit schon von der politischen Inszenierung Uwe Barschels so beeindruckt, dass sie sich nach seinem „tiefen Fall“ nichts anderes vorstellen konnten als Selbstmord. Zu nennen sind etwa der Buchautor Herbert Wessels, seinerzeit Hamburger Abendblatt und später Pressesprecher von Björn Engholm, und Peter Höfer, seinerzeit Kieler Nachrichten und heute Pressesprecher des Ministerpräsidenten Günther. Auch der Artikel von Antholz scheint eher aus dem Bauchgefühl zu stammen, als analytische Qualität aufzuweisen. Exemplarisch für die oberflächliche Faktenkenntnis ist bereits der Satz von den „todbringenden acht Medikamenten“. Direkt beteiligt an dem Tod waren allenfalls vier Medikamente und im Endeffekt todbringend eines von diesen. 

Auch die Beschreibung des Buches, das sich auf dem Hotelbett von Barschel befand, als „Abschiedsbuch von Sartre“ findet sich aus den medialen Irrtümern des Jahres 1987 wieder. Dies habe ich 2007 wie folgt beschrieben, 

„Auf dem Bett liegt das Buch mit dem Titel „Gesammelte Erzählungen“ von Jean-Paul Sartre. Es ist aufgeschlagen und wurde daher vermutlich von Barschel in seinen letzten Stunden gelesen. Auch dieses Buch wird später Gegenstand von Spekulationen sein. Jean-Paul Sartre, als Vertreter des Existenzialismus, der ja doch depressive Grundstimmungen habe und damit sehr gut in das psychische Schema eines Selbstmörders passe. Kein Detail wird später ausgelassen, um den Mythos vom Selbstmörder zu stützen. 

Aber zum Einen: Die These hat schon den falschen Ansatz. Existenzphilosophie verbindet negatives Denken mit positivem Handeln und war daher vor allem zu Zeiten des französischen Widerstandes gegen die deutsche Besetzung im zweiten Weltkrieg von besonderer Bedeutung. Wer es nachlesen will: Die aufgeschlagene Geschichte aus den „Gesammelten Erzählungen“ lautet „Das Zimmer“ und kann vom Inhalt her nicht als Beleg für depressive Tendenzen herangezogen werden. Ein Zweites gilt es zu bedenken: Dieses Buch hat Uwe Barschel gar nicht selbst als Reiselektüre ausgesucht, sondern es ist ihm von seiner Ehefrau ins Gepäck gesteckt worden. Es ist auch nicht etwa in diesen Tagen gekauft worden, sondern war Bestandteil seiner privaten Bibliothek.“
(Wille, Ein Mord, der keiner sein durfte – Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaats, Genf 2011 - zuvor knapp vier Jahre verboten, Seite 53 f)

Im Übrigen warte ich immer noch auf einen Diskurs mit den Suizidbefürwortern zu folgenden Themen: Der Verstorbene hatte eine ausgesprochen gute Verankerung in seiner Familie. Neben seiner Ehefrau, mit der er auf Gran Canaria gewesen war, sind hier namentlich seine Schwester und sein Bruder zu nennen. Der Verstorbene hatte, was öffentlich weithin unbekannt war und ist, gute Beziehungen zu persönlichen Freunden (z. B. „Ein Mord …, Seite 366). Barschel hatte Pläne für eine Zukunft außerhalb der Politik; er plante nach Kanada zu gehen. Dort gab es einen Zweig der Familie Barschel über die er bereits für sein Stammbuch Recherchen gemacht hatte. Sein Bruder war beruflich in Kanada gewesen. Durch seine akademischen Titel hätte er gute Chancen auch in Kanada gehabt. Kurzfristig kennen wir seine persönlichen Notizen auf einem Zettel im Hotel Beau Rivage nach Telefonaten mit seinem Bruder, der nur eine halbe Autostunde „per Taxi“ entfernt von dort wohnte, mit dem ein gemeinsames Frühstück ins Auge gefasst wurde. Dort war zu diesem Zeitpunkt ein Familientreffen, an dem die Kinder Uwe Barschels und seine Mutter auch beteiligt waren. Andere Faktoren, die eine Rolle in diesem Zusammenhang spielen, ist etwa der kurz zuvor stattgefundene Absturz des Flugzeugs mit Uwe Barschel, den er als einziger überlebte. Dieses Nahtoderlebnis hat ihn nachhaltig und tief beeindruckt. Gerade vor dem Hintergrund seiner individuellen religiösen Prägung – „Der Herrgott hat noch was vor mit mir“. Im Übrigen hätte Barschel im Fall, dass er wirklich an Suizid gedacht hätte, sicherlich nicht auf eine Abrechnung mit seinen Gegnern verzichtet, die sicher sehr gut Platz in seinen letzten Notizen „Unterlagen für U. A.“ gefunden hätte. 

Die Problematik war – und ist, so scheint es –, entweder war es ein Mord, bei dem ein Suizid vorgetäuscht wurde, oder ein Selbstmord, bei dem ein Mord inszeniert wurde. Bei einer Lesung meines Buches vor den Rotariern in der „Waldhalle“ von Mölln habe ich die Frage gestellt: Können Sie sich vorstellen, dass Barschel eine solch schwache Inszenierung hingelegt hätte? Die Frage stellen hieß, sie beantworten. 

Ärgerlich und letztlich unverständlich ist im Übrigen die Ansicht des Hamburger Rechtsmediziners Prof. Klaus Püschel, der, wie sein Vorgänger Prof. Werner Janssen, den Suizid mit der hohen Anzahl angeblich geschluckter Tabletten begründet: Das könne man nicht unbemerkt. Bei einem professionellen Mord ist der Einsatz gut vorbereitet und wird sicherlich nicht an der Beschaffung von flüssigen Lösungen scheitern. Daher brauchte man sich auch nicht zu wundern, dass man keine Tablettenpackungen fand: es gab keine. Für Hamburger Rechtsmediziner dürfte der Einsatz von „KO-Tropfen“ nichts Unbekanntes sein, die schon in früheren Jahren im St. Pauli-Milieu bekannt waren. 

Für eine flüssige Beibringung spricht weiterhin die fehlende Rotweinflasche, in der man entsprechende Nachweise hätte finden können. Darüber hinaus hat der Lübecker Rechtsmediziner Dr. Arthur Reiter noch zehn Jahre nach Barschels Tod in einem Minibar-Whiskyfläschchen Reste eines der Mittel nachweisen können, die am Tode Barschels beteiligt waren. 

Leider ist auch der Autor Honestus nicht vor Irrtümern gefeit. Bedauerlicherweise ist er in einem entscheidenden Punkt Opfer eines groben Fehlers geworden, den Wolfram Baentsch in seinem Buch - jedenfalls in der ersten Auflage - wiedergegeben hat. Ausgehend von dem Farbfoto des getöteten Barschel gibt er ausführlich die Schilderung der Läsionen des Getöteten wieder, wie sie in dem Obduktionsprotokoll der Hamburger Rechtsmediziner nachzulesen ist. Dass diese Entstellungen der Leiche Hinweise auf massive körperliche Misshandlungen Barschels darstellen könnten, haben seinerzeit auch andere Autoren und selbst der Bruder des Getöteten gemeint. Auch der Rechtsanwalt der Familie, Dr. Justus Warburg dürfte diesen Fehler nicht erkannt haben, da sich anders diese Irrtümer der Genannten nicht erklären lassen. Tatsache ist, dass nur das Hämatom Barschels an seiner Stirn vor dem Tode entstanden ist, sämtliche anderen Entstellungen sind nach dem Tode – also postmortal – entstanden. Sie sind durch den Transport und die Vorobduktion in der Schweiz und/oder den weiten Transport von der Schweiz nach Hamburg zuzüglich Zeitablaufs zu erklären. Die Definition als postmortal ist im Übrigen gerade in diesem Fall eindeutig gewesen, da das Fehlen vitaler Reaktionen zweifelsfrei feststellbar war. 

Neben dem genannten Analyseergebnis bezüglich des Inhalts des Whiskyfläschchens, dem Ausriss des zweiten Hemdknopfes von oben, der nicht von Barschel hätte vollzogen werden können, ist ein drittes Indiz jedenfalls so stark, dass Suizid nach Überzeugung der Ermittlungsgruppe und meiner Person ausgeschlossen werden kann: Der Einsatz eines chemischen Mittels namens Dimethylsulfoxid (DMSO). Auch die Wirkung dieser Chemikalie bei der Übertragung der braunen Farbe aus dem Schuh von Uwe Barschel auf den Vorleger der Badewanne war Gegenstand ausführlicher Analysen, die auf dieses Mittel eindeutig hindeuteten (oder ein anderes unbekanntes ähnlich wirkendes Mittel). Es ist eine Chemikalie, die in der Tiermedizin vielfach benutzt wird, um Medikamente ohne Einsatz einer Spritze durch das Fell von Tieren – speziell Reitpferden – wirksam in den Blutkreislauf zu bringen. Der Einsatz dieses Mittels hat nur indirekt nachgewiesen werden können, da es flüchtig ist und – falls andere Stoffe mit ihm transportiert wurden – auch diese nicht mehr nachweisbar waren. Entweder ist dieses Mittel versehentlich verschüttet worden und hat diese Effekte auf dem Badezimmervorleger (und dem Handtuch im Badezimmer) verursacht oder es wurde gezielt eingesetzt. Für das Zweite gibt es keinen Beweis. Diese letzte Schlussfolgerung haben wir ehrlicher Weise als Ermittlungsergebnis nicht festhalten können. Ich selbst halte es für durchaus wahrscheinlich. Die Tatsache, dass DMSO überhaupt zugegen war, spricht indessen eindeutig für Mord, da die Existenz eines solchen Mittels bei Suizid nicht vorstellbar erscheint.

Gez. Heinrich Wille



03.02.2020

 

Kein Brandanschlag

Am 18.01.2020 war der Jahrestag eines schrecklichen Brandunglücks, das sich 1996 in Lübeck ereignete und 10 Tote sowie viele verletzte Flüchtlinge verursachte.

Des Leides zu gedenken, das insbesondere Hinterbliebene und durch die Tat schwer Verletzten erlitten haben, ist auch heute noch ehrenvoll und mehr als angemessen.

Nicht gerecht wird man diesem Geschehen, wenn man immer noch ,, in diesem Zusammenhang“ gegen ,,Rassismus und rechte Gewalt“ aufruft. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht, auch wenn er immer noch von einseitigen Betrachtern beschworen wird. Dazu gehörte auf einer Kundgebung in diesem Jahr auch der Schleswig-Holsteinische Flüchtlingsbeauftragte.

Dies beruht nicht zuletzt auf einseitiger Berichterstattung einiger Medien, wie die Fernsehermagazine Monitor und Panorama. Monitors damaliger Autor und heutiger Chef Georg Restle hat seine damalige einseitig verfälschende Berichtserstattung 2016 erneut betont ins Netz gestellt, ohne darauf hinzuweisen, dass der Gerichtsprozess zu diesem Geschehen erst anfing, als die Berichtserstattung bereits zu Ende war und die Annahme der Berichte wiederlegt wurde, dass der Brand von außen verursacht worden sei. Panorama hat ein umfangreiches Exklusivinterview mit dem damals maßgeblichen Sachverständigen des Landeskriminalamtes Kiel geführt und erst nicht einmal erwähnt geschweige denn in dem Beitrag gesendet, weil das Ergebnis nicht passte. Wikipedia ist heute noch durchsetzt von unzutreffenden und tendenziösen Annahmen, wie nachfolgend dargelegt wird.

Gez. Heinrich Wille




28.01.2019

Brandkatastrophe in der Lübecker Hafenstraße

Immer noch wird eine erneute Aufnahme der Ermittlungen gefordert. So auch auf einer Demonstation am 19.01.2019 in Lübeck. Die Veranstalter gehen von einem rechtsradikalen Anschlag aus:

Am 18.01.1996 brannte ein Asylbewerberheim in der Lübecker Hafenstraße. Der Brand hatte 10 Todesopfer und 38 Verletzte zur Folge. Das Strafverfahren gegen einen angeklagten libanesischen Asylbewerber führte letztendlich zu einem Freispruch durch das Landgericht Kiel am 02.11.1999, nachdem der erste Freispruch des Landgerichtes Lübeck nach Revision von Brandopfern bis zu einer Aufhebung durch den Bundesgerichtshof gekommen war.

Die Forderung nach Ermittlungen stützt sich letztlich auch auf einen Text im Internetlexikon Wikipedia.
Dieser ist tendenziös und weist eine Reihe von Fehlern auf. Im Einzelnen:

1.Wikipedia behauptet das Lübecker Landgericht habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeklagten Libanesen gesehen. Das ist falsch.

Der hinreichende Tatverdacht des Gerichtes bildete überhaupt erst die Voraussetzung für die stattgefundene Hauptverhandlung.

2.Nach Wikipedia soll es mehrere Gutachten gegeben haben, nach denen das Feuer von außerhalb des Hauses gelegt sein konnte.

Das ist übertrieben und nicht belegt. Der genannte Ernst Achilles gab eine Stellungnahme ab, die das Gericht nicht als Gutachten anerkannte. Das Zitat von Wikipedia aus der Zeitschrift Focus dazu über das Computergutachten „Kobra 3D“ belegt im Wesentlichen auch das Gegenteil: „Klare Sache ist für Kobra 3D der Brandverlauf: I n der ersten Etage vom rechten Flur aus fraß sich das Feuer nach einer Schwelbrandphase bis zum Treppenhaus...“

 
3.Angeblich wurden die Ermittlungen gegen vier verdächtigte Männer aus Grevesmühlen nach dem 14.08.1996 nicht wieder aufgenommen. Das ist falsch.

Diese Ermittlungen wurden insbesondere im Jahre 1998 intensiv fortgeführt und letztlich erst am 12.02.2001 eingestellt mit einer 51-Seiten langen Verfügung (Buch: Der Lübecker „Brandanschlag“ S. 150).

4.Wikipedia zeigt eine Tendenz den Belastungszeugen L. in unfairer Weise anzugreifen. Schon die Zitierweise der Auffassung des Lübecker Gerichtes ist irreführend.

Zitiert wird eine vorläufige Auffassung des Gerichts vom 02.07.1996 unter Berufung auf einen Artikel der Zeitung „Die Welt“, der erst zwei Monate später erschienen war (24.09.1996). Maßgeblich ist indessen die positive Einschätzung dieses Zeugen durch das Gericht nach der durchgeführten Hauptverhandlung mit der Würdigung dieser Aussage in den Urteilsgründen. Die mündliche Begründung erfolgte am 30.06.1997, die schriftlichen Urteilsgründe lagen am 23.10.1997 vor und mit folgender Aussage:  „Der Zeuge hat von dem Gespräch mit dem Angeklagten im Bus im Kern immer gleich berichtet. Widersprüche in seiner Aussage sind trotz umfassender, von allen Blickwinkeln erfolgter stundenlanger Befragung nicht aufgetreten. Er hat auch deutlich gemacht, in welchen Punkten er sich nicht mehr ganz sicher war, wobei er keine Zweifel daran gehabt hat, was den Inhalt des Gespräches mit dem Angeklagten anbelangt... Die wörtlich von dem Zeugen L. erinnerte Angabe des Angeklagten „wir waren’s“ ist zur Überzeugung der Kammer bei dem Gespräch gefallen.“(Buch S. 92 f.).

Ein Vorgehen gegen die (damals) jungen Männer, gegen die sich ein Tatverdacht gerichtet hatte, wäre heute nicht mehr zulässig. Voraussetzung wäre nämlich, dass es neue Tatsachen oder neue Beweismittel gäbe. Das ist nicht der Fall. Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 28.02.20002 verbindlich so entschieden (sogenannter eingeschränkter Strafklageverbrauch, Buch S. 149-152).

Die Verdächtigung der heute nicht mehr jungen vier Männer als rechtsextremistisch, war schon damals zweifelhaft, da sie nur einem von ihnen, aufgrund seiner eigenen Äußerungen im Alter von 16 Jahren (!) zugerechnet werden konnte. Heute ist sie rechtswidrig. Sie ist nicht nur zur Irreführung junger Idealisten geeignet, sondern hat bereits dazu geführt, dass die Gedenkstätte für die Opfer von Rechtsextremisten geschändet wurde.

i.A. Scherer

Gez. Heinrich Wille